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   LSG Hamburg, 24.09.2020 - L 1 KR 52/20   

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https://dejure.org/2020,38202
LSG Hamburg, 24.09.2020 - L 1 KR 52/20 (https://dejure.org/2020,38202)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2020 - L 1 KR 52/20 (https://dejure.org/2020,38202)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2020 - L 1 KR 52/20 (https://dejure.org/2020,38202)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2020 - L 1 KR 52/20
    Eine dahingehende Befristung in § 6 Abs. 5 S. 3 Landesvertrag wäre zudem unter Verweis auf das BSG Urteil vom 19.04.2016 (B 1 KR 33/15 R) rechtlich unzulässig.

    Die Beklagte stützt sich dabei auf das Urteil des BSG vom 19.04.2016 (B 1 KR 33/15 R).

    In dem zitierten Urteil des BSG vom 19.04.2016 (B 1 KR 33/15 R) ging es maßgeblich um die Unwirksamkeit des § 11 Abs. 2 Landesvertrag aufgrund der darin getroffenen Fristenregelung.

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2020 - L 1 KR 52/20
    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.10.2016 (B 1 KR 9/16 R) bezieht sich dabei nur auf die Unwirksamkeit von Aufrechnungsverboten in einer Pflegesatzvereinbarung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2019 - L 10 KR 723/17
    Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2020 - L 1 KR 52/20
    Damit sind der Vertrag nach § 112 SGB V und die Pflegesatzvereinbarung nicht vergleichbar (vgl. auch LSG NRW, Urt. v. 08.042019 - L 10 KR 723/17).
  • LSG Hamburg, 24.06.2021 - L 1 KR 2/21

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Wirksamkeit des Aufrechnungsverbots

    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 24. September 2020 (L 1 KR 52/20) zu dem hier streitigen Aufrechnungsverbot geäußert und dieses dort für rechtmäßig erachtet.
  • SG Hamburg, 12.12.2022 - S 45 KR 2535/17

    Zulässigkeit der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs der Krankenkasse mit

    (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. September 2020 - L 1 KR 52/20 -, Rn. 26, juris).

    Das LSG Hamburg hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 24. September 2020 (L 1 KR 52/20) zu dem hier streitigen Aufrechnungsverbot geäußert und dieses dort für rechtmäßig erachtet (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. Juni 2021 - L 1 KR 2/21 -, Rn. 20, juris).

  • SG Hamburg, 23.11.2020 - S 21 KR 1590/19

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Wirksamkeit des Aufrechnungsverbots im

    § 112 Abs. 2 SGB V lässt Regelungen zur Abrechnung ausdrücklich zu und es ist nicht ersichtlich, warum Regelungen zur Aufrechnung - auch wenn es Regelungen sind, die Aufrechnungen nicht zulassen - nicht dazu gehören sollten (LSG Hamburg, Urteil vom 24.9.2020, L 1 KR 52/20).
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